Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 als verfassungswidrig erklärt, der nicht verwendete Kreditermächtigungen von 60 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds übertragen hatte. Diese Entscheidung stärkt die Schuldenbremse, führt jedoch zu erheblichen Löchern im Haushaltsplan der kommenden Jahre und könnte die Konflikte in der Regierungskoalition verschärfen.
Die Gerichtsentscheidung im Überblick
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den vom Bundestag beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt für 2021 als nichtig. Dieser hatte ungenutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds übertragen, die ursprünglich zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vorgesehen waren.
Die Gründe für die Entscheidung:
- Die Aussetzung der Schuldenbremse für 2021 wegen der Pandemieausgaben wurde als Begründung für die Übertragung der Kredite bemängelt. Das Gericht kritisiert den fehlenden Zusammenhang zwischen den geplanten Ausgaben des Fonds und der Pandemie.
- Die Verwendung der Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Berücksichtigung der Schuldenbremse verstößt gegen verfassungsrechtliche Grundsätze von Haushaltsjährlichkeit.
- Der Nachtragshaushalt für 2021 hätte noch im selben Jahr und nicht Anfang 2022 beschlossen werden dürfen.
Das Gericht ordnete an, dass bereits getätigte Verpflichtungen nicht mehr durch diese Kreditermächtigungen finanziert werden dürfen, sondern über den regulären Haushalt.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Die Entscheidung hinterlässt große Löcher in der Haushaltsplanung für 2024 und folgende Jahre. Etwa 26 bis 27 Milliarden Euro aus diesen 60 Milliarden sollten im kommenden Jahr verwendet werden. Diese Ausgaben müssen entweder gestrichen oder über andere Mittel finanziert werden.
Konflikte in der Regierungskoalition
Das Urteil könnte die Konflikte innerhalb der Regierungskoalition weiter verschärfen. Die unterschiedlichen Positionen, insbesondere zwischen Ausgabenwünschen und Schuldenablehnung, wurden bisher teilweise durch die Verschiebung von Ausgaben in den Klima- und Transformationsfonds gelöst, was nun nicht mehr möglich ist.
Stärkung der Schuldenbremse
Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Schuldenbremse grundlegend. Sie legt fest, dass Ausgaben, die durch eine Aussetzung der Schuldenbremse ermöglicht werden, einen klaren Zusammenhang mit der betreffenden Notlage haben müssen. Eine Umgehung der Schuldenbremse wird dadurch deutlich erschwert.
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