Regierung verabschiedet Haushalt 2025
Nach wochenlangen Verhandlungen hat die Regierung den Haushaltsentwurf für 2025, den Finanzplan bis 2028, einen Nachtragshaushalt für 2024 und ihre „Wachstumsinitiative“ genehmigt. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse.
Wachstumsinitiative: Vielversprechend, aber optimistisch
Die Wachstumsinitiative enthält einige vielversprechende Ideen zur Belebung der Wirtschaft. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die positiven Effekte bereits 2025 in signifikantem Umfang erreicht werden können. Die Regierung rechnet mit einem BIP-Wachstum von +0,5% und Einsparungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) von rund 5 Mrd. EUR. Diese Annahmen erscheinen eher optimistisch.
Harte Zahlen des Haushaltsplans
Der überarbeitete Haushalt für 2024 sieht Ausgaben des Bundeshaushalts von rund 489 Mrd. EUR vor, was etwa 11,5% des BIP entspricht. Das bedeutet eine Erhöhung von etwa 12 Mrd. EUR im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf. Für 2025 plant die Regierung, die Ausgaben auf rund 481 Mrd. EUR zu senken, was einem moderaten negativen fiskalischen Impuls entspricht. Dennoch ist dieser Rückgang geringer als im früheren Finanzplan vorgesehen.
Konsolidierungsbedarf und parlamentarischer Prozess
Obwohl die neuesten Entscheidungen den Haushaltsstreit innerhalb der Koalition vorerst gelöst haben, steht der eigentliche Kampf im parlamentarischen Prozess noch bevor. Es gibt noch Konsolidierungsbedarf von bis zu 17 Mrd. EUR, die im weiteren parlamentarischen Prozess und in der anschließenden Haushaltsumsetzungsphase 2025 geschlossen werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung dies durch zwei verfassungsrechtlich umstrittene Maßnahmen erreichen kann.
Risiken und Unsicherheiten
Ein weiteres kurzfristiges Risiko besteht in einer ausstehenden Verfassungsklage gegen den Solidaritätszuschlag. Bei einer negativen Entscheidung könnten die Risiken einer Aussetzung der Schuldenbremse oder einer Regierungsauflösung erheblich steigen.
Der Finanzplan über 2025 hinaus wirft ebenfalls Fragen auf. Insbesondere ist unklar, wie der Verteidigungshaushalt von etwa 53 Mrd. EUR im Jahr 2027 auf 80 Mrd. EUR im Jahr 2028 erhöht werden soll. Die nächste Regierung könnte gezwungen sein, die Debatte über die Reform der Schuldenbremse wieder auf die politische Agenda zu setzen. Eine Reform der Schuldenbremse oder die Einrichtung weiterer schuldenbremsenfreier Sonderfonds könnte erhebliche Auswirkungen auf die mittelfristige Nettokreditaufnahme haben.
Zusammenfassung der Haushaltspolitik
Nach intensiven Verhandlungen hat die Bundesregierung den Haushaltsentwurf für 2025 genehmigt. Der Entwurf nutzt den verfassungsrechtlichen Spielraum der Schuldenregel voll aus und sieht keine Steuererhöhungen vor. Der Entwurf sieht weiterhin hohe Sozialausgaben und keine wesentlichen Kürzungen der Verteidigungsausgaben vor.
Die Regierung plant zudem Änderungen in der Buchhaltungspraxis für Schuldzinsen, was den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren erheblich entlasten könnte. Die geplanten Ausgaben für 2025 liegen bei 480,6 Mrd. EUR, davon 78,0 Mrd. EUR für Investitionen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 43,8 Mrd. EUR liegen, knapp innerhalb der Schuldenbremse.
Obwohl der Haushaltsentwurf für 2025 über dem Niveau des Finanzplans von August 2023 liegt, kann man nicht wirklich von einem Sparhaushalt sprechen. Die materiellen Ausgabenkürzungen, die in der Presse auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt wurden, scheinen nicht zu erfolgen.
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