Einigung über den Bundeshaushalt 2025: Eine vorläufige Erleichterung

Einigung über den Bundeshaushalt 2025: Eine vorläufige Erleichterung

Ein Seufzer der Erleichterung – vorerst

Nach 23 Sitzungen und 80 Stunden Verhandlungen im Kanzleramt kündigten die Spitzen der deutschen Regierungskoalition am Freitag Morgen eine Einigung über den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 sowie eine finanz- und wirtschaftspolitische Agenda an. Damit sind die wochenlangen Verhandlungen über Ausgabenkürzungen in Höhe von etwa 25 Milliarden Euro vorerst beendet. Dies sind gute Nachrichten, und es wird heute einige Seufzer der Erleichterung in Berlin geben. Die Regierung strebt nun eine Kabinettsentscheidung über den Bundeshaushaltsentwurf bis zum 17. Juli an, bevor er zur weiteren Diskussion an den Bundestag weitergeleitet wird.

Offene Fragen trotz politischer Einigung

Trotz dieser politischen Einigung bleiben viele Fragen zu den genauen Einsparungen offen. In der heutigen Pressekonferenz konzentrierten sich Bundeskanzler Scholz (SPD), Finanzminister Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) hauptsächlich auf die Wachstumsagenda und darauf, wo die Regierung mehr ausgeben möchte. Die Details werden erst mit der Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs und der mittelfristigen Finanzplanung klarer.

In der Zwischenzeit werden viele Parlamentarier den Kompromiss wahrscheinlich skeptisch betrachten. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Mützenich, sagte heute, dass die Debatte über die Schuldenbremse noch nicht beendet sei und dass die SPD-Fraktion die Vereinbarung genau prüfen werde. Er betonte, dass er sich vorbehalte, eine Ausnahme von der Schuldenbremse durch eine Notfallregelung möglich zu machen (ein absolutes No-Go für die mitregierenden Liberalen). Es ist daher klar: Dieser Kompromiss unter den Koalitionsführern ist nur der Ausgangspunkt für weitere lange und möglicherweise schwierige Verhandlungen auf parlamentarischer Ebene, bis der Haushalt vom Bundestag genehmigt werden kann.

Der Kompromiss in Kürze

Die heutige Einigung über den Haushalt 2025 umfasst auch einen Nachtragshaushalt für 2024 sowie eine neue „Wachstumsinitiative“. Letztere soll die fiskalischen Perspektiven durch eine Erhöhung der potenziellen Wachstumsrate Deutschlands verbessern, die nur noch bei etwa 0,5% liegt. Die wesentlichen Punkte der heutigen Einigung sind:

  • Einhaltung der Schuldenbremse ohne Aktivierung der Ausnahmeregel (eine unerschütterliche Forderung der FDP)
  • Höhere Bundesinvestitionen in Verkehrs- und digitale Infrastruktur sowie Verteidigung
  • Steuer- und andere Maßnahmen zur Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen (wie die Abschaffung der kalten Progression, die Erhöhung des Kindergeldes, Verbesserungen wie Abschreibungsregelungen, Forschungszulagen, Förderung der E-Mobilität, Verlängerung der Stromsteuerermäßigung oder des Strompreisausgleichs)
  • Umsetzung des sogenannten „Rentenkonzepts II“ (und damit ein verlässliches Rentenniveau)
  • Ein gezieltes Bürgergeldsystem durch höhere Verpflichtungen für Bürgergeldempfänger zur Kooperation, Bekämpfung von Missbrauch und Schwarzarbeit sowie höhere Anreize zur Aufnahme regulärer Beschäftigung
  • Mehr und bezahlbarer Wohnraum durch soziale Wohnraumförderung, Sicherstellung der notwendigen Ausgaben in den außerbudgetären Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Finanzierung des Klimaschutzes, der Energiewende und der Transformation der Wirtschaft
  • Förderung von Zukunftstechnologien und Innovationen, Abbau von Bürokratie und schnellere Planungs- und Genehmigungsentscheidungen

Erste Einschätzung

Die heutige grundlegende Einigung enthält einige vielversprechende Vorschläge, die zur Belebung der Wirtschaft beitragen könnten. Zum einen zielt sie darauf ab, Anreize für Sozialhilfeempfänger zu schaffen, in den Arbeitsmarkt einzutreten. Insbesondere Maßnahmen, die es Flüchtlingen und Ausländern erleichtern und schneller ermöglichen, Arbeit aufzunehmen, könnten helfen, den Fachkräftemangel in der Wirtschaft zu lindern. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese und andere Maßnahmen zur Förderung der Arbeit zu dem erwarteten Anstieg der Beschäftigung um 100,000 Personen und dem angestrebten Wachstumseffekt von 0,5 Prozentpunkten führen werden.

Ein großes Fragezeichen bleibt jedoch hinsichtlich der insgesamt zu schließenden Haushaltslücke bestehen. Nach meinem Verständnis müssen die Ausgaben noch um mindestens 16 Milliarden Euro oder 0,4% des BIP gesenkt werden, um innerhalb der verfassungsmäßigen Verschuldungsgrenzen zu bleiben. Diese Ausgabenreduzierung wurde noch nicht zugewiesen. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, ob diese Lücke durch die Finanzierung von Projekten der Deutschen Bahn und anderer staatlicher Infrastrukturunternehmen durch schuldenfinanzierte Transfers, die als Finanztransaktionen von der Schuldenbremse ausgenommen sind, geschlossen werden kann.

Der Haushalt im Detail

Mit Blick auf die wichtigsten Finanzkennzahlen basiert der heutige Kompromiss für 2025 auf folgenden Zahlen: Bundesausgaben (Kernhaushalt) von 481 Milliarden Euro (ca. 11,0% des BIP), Investitionsausgaben von rund 57 Milliarden Euro (ca. 1,3%) und einer Netto-Kreditaufnahme von 44 Milliarden Euro (ca. 1,0%). Dies steht im Vergleich zu den neuen Zielzahlen für den Nachtragshaushalt 2024 von 489 Milliarden Euro oder ca. 11,5% des BIP (bisher: 476,8 Milliarden Euro), 52 Milliarden Euro oder 1,2% des BIP (bisher: 70,5 Milliarden Euro) und 50,5 Milliarden Euro oder 1,2% des BIP (bisher: 39,0 Milliarden Euro). In diesem Zusammenhang erklärte die Regierung, dass der Nachtragshaushalt für 2024 notwendig sei, um höhere Ausgaben (z.B. EEG-Umlage) sowie Einnahmelücken (geringere Steuereinnahmen und Einnahmen aus der CO2-Bepreisung) zu finanzieren. Darüber hinaus sagte sie, dass die Erhöhung der Netto-Kreditaufnahme durch eine höhere konjunkturelle Kreditaufnahmekomponente ermöglicht werde, die unter der Schuldenbremse zulässig sei. In beiden Haushaltsjahren soll die maximale mögliche Kreditflexibilität ausgeschöpft, die Schuldenbremse aber eingehalten werden.

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